München (dpa)

Justiz nimmt gekaufte Internet-Bewertungen unter die Lupe

| 06.06.2019 15:53 Uhr | 0 Kommentare
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„Lage top, Frühstück super“ - vor dem Urlaub ist für viele der Blick auf die Hotelbewertung Standard. Doch was, wenn der Gastwirt die gute Note bei einer darauf spezialisierten Bewertungsfirma einfach kauft? Ist das erlaubt?

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