Berlin (dpa)

Gericht: „Bild“-Livestream benötigt Rundfunk-Zulassung

| 26.09.2019 17:15 Uhr | 0 Kommentare
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Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der „Bild“-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das geht aus einem Urteil hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. „Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen.“

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