Karlsruhe (dpa)
Unrichtige Produktbewertungen auf Amazon: BGH klärt Haftung
„Schnell lässt der Schmerz nach“, schreibt ein Amazon-Kunde über ein Muskel-Tape. Für den Verkäufer kein Anlass zur Freude - ein Wettbewerbsverband verklagt ihn durch alle Instanzen. Dahinter steht die grundsätzliche Frage: Wer haftet für leere Versprechungen?
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