Südbrookmerland

Osterfeuer: Öffentlichkeit ist Pflicht

Holger Janssen
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Von Holger Janssen
| 18.02.2020 11:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Wer in Südbrookmerland ein Osterfeuer entzünden will, braucht dafür eine Genehmigung. Die gibt es aber nur, wenn die Veranstaltung öffentlich ist – auch auf Privatgrundstücken.

Südbrookmerland. Die ersten Haufen mit Sträuchern sind bereits zu sehen und deuten auf den Frühling und das Osterfest hin. Denn: Auch in diesem Jahr dürfte es in der Gemeinde wieder zahlreiche Osterfeuer geben. Zeit für die Mitarbeiter des Südbrookmerlander Ordnungsamtes, auf die Anmeldepflicht und die geltenden Regeln für Brauchtumsfeuer hinzuweisen. Die Anmeldefrist endet in diesem Jahr am Dienstag, 31. März. Wie in den Vorjahren gilt: Osterfeuer, auch auf Privatgrundstücken, müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wie es in einer Mitteilung auf der Internetseite der Gemeinde heißt, muss die Anmeldung der sogenannten Brauchtumsfeuer schriftlich erfolgen. Ziel ist eine etwaige Überprüfung, beispielsweise der Mindestabstände. Durch die immer dichter werdende Bebauung und den Naturschutz sei das Abbrennen von Strauchschnitt mancherorts verboten. Beispielsweise im Bereich von geschützten Landschaftsteilen oder auf moorigem Untergrund. Zu Gebäuden aus nicht brennbaren Baustoffen muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden. Gleiches gilt für Weiden, Wallhecken und entwässerte Moore. 100 Meter Abstand müssen bei Gebäuden aus brennbaren Stoffen oder mit weicher Bedachung, sowie zu öffentlichen Straßen und Erholungseinrichtungen eingehalten werden. 300 Meter gelten bei Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder

Die Gemeinde appelliert an ihre Bürger, auf das Abbrennen privater Osterfeuer zu verzichten und an öffentlichen Veranstaltungen, beispielsweise von Feuerwehren und Sportvereinen, teilzunehmen. Jedes Feuer stelle eine Umweltbelastung dar. Aus ökologischer Sicht sei es daher sinnvoller, pflanzliche Materialien und Hölzer zu kompostieren. Als Alternative biete sich die zweimal im Jahr stattfindende Strauchgutsammlung des Landkreises an.

Die Feuer dürfen am Ostersonnabend frühestens um 16 Uhr entzündet werden und müssen bis spätestens 24 Uhr vollständig erloschen sein. Zudem weist die Gemeinde darauf hin, dass bei einem Brauchtumsfeuer ein Mindestvolumen von etwa 20 Kubikmetern gefordert wird. Das Verbrennen von Gartenabfällen erfülle diese Voraussetzungen in der Regel nicht. Möglich sei aber, dass sich beispielsweise Nachbarschaften für das Abbrennen eines gemeinsamen Osterfeuers zusammenschließen.

Ordnungsamt beantwortet Fragen

Nach wie vor wenig bekannt ist die Vorschrift, dass Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer öffentlichen Charakter haben müssen. Dazu verpflichten sich die Anmelder eines Osterfeuers jedoch mit ihrer Unterschrift. Das bedeutet: Auch auf Privatgrundstücken müssen sie interessierten Fremden Zugang zu dem Feuer gewähren. Wer sich damit nicht einverstanden erklärt, bekommt keine Genehmigung. Verstöße gegen die Vorgaben könnten laut der Mitteilung ein Bußgeldverfahren nach abfall-, ordnungs- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen nach sich ziehen.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Südbrookmerlander Ordnungsamtes zur Verfügung. Das Rathaus ist telefonisch unter 04942/209110 zu erreichen. Anmeldeformulare und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.suedbrookmerland.de oder direkt im Rathaus der Gemeinde Südbrookmerland in Victorbur.

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