Berlin (dpa)

Forderung: Anti-Corona-App nur auf freiwilliger Basis

| 31.03.2020 04:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Seit Tagen wird in Deutschland über den möglichen Einsatz von Handydaten diskutiert, um potenzielle Kontaktpersonen von Infizierten zu finden und zu warnen. Selbst viele Befürworter koppeln den Einsatz einer entsprechende App aber an strenge Bedingungen.

Von Politikern über Verbraucherschützer bis hin zum Richterbund: Viele Befürworter einer Anti-Corona-App knüpfen deren möglichen Einsatz daran, dass niemand zur Installation der Software gezwungen werden darf.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte am Dienstagmorgen im Deutschlandfunk: „Die Freiwilligkeit ist ein ganz wichtiger Aspekt. Da können und wollen wir nicht drumherum.“ Zudem müsse klar sein, dass es nur eine Nutzung auf Zeit wäre und die Daten nach der Krise gelöscht würden. „Alle Einschränkungen dürfen nur so lange gebraucht werden, wie es absolut notwendig ist.“

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber setzt auf den Aspekt der Freiwilligkeit: „Jeder hätte die Daten, wen er getroffen hat, zunächst nur auf seinem Handy und könnte sie im Falle einer Infektion teilen“, beschrieb Kelber eine datenschutzkonforme Lösung in der „Wirtschaftswoche“. Außerdem sei es wichtig, dass möglichst viele Nutzer bei einer App registriert seien, sagte Kelber. „Die schlechteste Variante wäre: Es gibt unzählige Apps, bei denen jeweils nur wenige Tausend Nutzer die Daten tauschen.“ So ließen sich Infektionsketten nicht durchbrechen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Einführung einer Anti-Corona-App für sinnvoll - aber auch nur unter bestimmten Bedingungen. Die App müsse nicht nur freiwillig, sondern auch „geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein“, erklärte der Verbandsvorstand Klaus Müller. Es müsse gewährleistet werden, dass nur notwendige Daten erhoben würden und dass eine Weitergabe der Daten an Unternehmen ausgeschlossen sei.

Ähnlich sieht es der Deutsche Richterbund: „Ein Corona-Alarm für das Handy kann ein sinnvoller Baustein sein, wenn der Einsatz freiwillig bleibt und an strikte rechtsstaatliche Auflagen geknüpft ist“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der dpa. „Eine Handy-App sollte technisch auf den Zweck eines Abstands- und Kontaktmelders beschränkt bleiben, ohne Rückschlüsse auf die Identität oder den Standort von Nutzern zu eröffnen.“ Außerdem müsste die Maßnahme befristet und klare Löschpflichten für gespeicherte Daten vorgesehen sein.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte unterdessen, eine konsequente Suche nach Kontaktpersonen von Infizierten sei digital „viel einfacher“ zu leisten als händisch mit vielem Hinterhertelefonieren. Solange es keine Therapie und keinen Impfstoff gebe, werde man das Coronavirus nur im Griff behalten können, wenn es gelinge, die Kontakte von Infizierten „sehr, sehr schnell“ zu identifizieren und diese Menschen aufzufordern, zuhause zu bleiben, sagte Spahn in Düsseldorf.

Spahn hatte ursprünglich geplant, den Gesundheitsbehörden bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu erlauben, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln. Nach heftiger Kritik aus der Opposition, aber auch der SPD, stellte Spahn diese Pläne zunächst zurück. Im Gespräch sind nun die Möglichkeiten einer App, die Bürger freiwillig installieren könnten und die sie anonymisiert warnt, wenn sie Kontakt mit einem bestätigten Infizierten hatten. In Österreich hat das Rote Kreuz eine entsprechende App zur Verfügung gestellt.

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