Frankfurt/Main (dpa)

Hilfe für Kreditnehmer: Banken sollen Aufschub gewähren

Friederike Max, dpa
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Von Friederike Max, dpa
| 31.03.2020 05:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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In der Corona-Krise drohen der Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit. Mit der Zahlung von Zins und Tilgung von Verbraucherkrediten kann es dann eng werden.

Laufende Kredite können für Verbraucher in der Corona-Krise zur einer schweren Belastung werden. Die Geldhäuser sollen Kunden, die wegen der Krise in Not geraten sind, daher vom 1. April an die Zahlung von Zins, Tilgung oder Rückzahlung von Verbraucherkrediten für drei Monate stunden.

„Banken und Sparkassen sind darauf vorbereitet“, sagte ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Das Interesse scheint groß zu sein, wie aus ersten Daten der Sparkassen hervorgeht. Verbraucherschützer begrüßten die gesetzliche Regelung, mahnten aber zur Vorsicht.

„Es handelt sich um eine Akutmaßnahme, die Schulden werden damit nicht weggezaubert. Zunächst sollten Verbraucher staatliche Transferleistungen prüfen wie zum Beispiel Mietzuschüsse“, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Stundung gilt vom 1. April bis Ende Juni für Verbraucherkredite, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden. „Wahrscheinlich sind drei Monate zu kurz. Wir hoffen, dass gegebenenfalls nachjustiert wird“, sagte Mohn.

Kritisch sieht sie die Möglichkeit, freiwillig mit Kreditinstituten eine andere Regelung zu vereinbaren. „Darin liegt die Gefahr, dass Verbraucher schlechter gestellt werden. Das darf nicht passieren“, sagte die Leiterin des vzbv-Finanzmarktteams. Zugleich mahnte sie, in Not geratene Verbraucher sollten sich bei Problemen mit Zins und Tilgung von Krediten rasch an ihre Bank oder Sparkasse wenden und diese „auf keinen Fall aussitzen“. Die Regelung gelte aber nur für Menschen, die wegen der Krise in Schwierigkeiten geraten seien: „Das müssen Betroffene im Zweifel auch nachweisen.“

Auch die Deutsche Kreditwirtschaft hatte Privatkunden in Schwierigkeiten geraten, sich schnellstmöglich mit ihrem Geldhaus in Verbindung zu setzen.

Der Darlehensvertrag wird nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums um den Zeitraum der Stundung verlängert, sofern Bank und Verbraucher keine andere Lösung vereinbaren. Eine Kündigung des Vertrages unter anderem wegen Zahlungsverzugs oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbrauchers ist während der Stundung ausgeschlossen.

Manche Institute bieten schon seit einigen Tagen ihren Kunden an, die Tilgung von Darlehen auszusetzen. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Helmut Schleweis, hatte dem „Handelsblatt“ gesagt, das gelte seit 26. März für Ratenkredite genauso wie für Immobilienfinanzierungen. Voraussetzung sei, dass wegen der Ausbreitung des Coronavirus Einnahmen ausgefallen seien und die Kunden nicht anderweitig zahlen könnten. „Wir vertrauen unseren Kunden, dass sie dieses Instrument nicht zweckwidrig einsetzen.“ Bis Montagvormittag hätten 124 000 Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Commerzbank gewährt Privatkunden, die von Kurzarbeit betroffen sind, nach eigenen Angaben bei Ratenkrediten aktuell eine dreimonatige Zahlungspause. Bei Baufinanzierungen sei bis zu sechs Monate eine vereinfachte Aussetzung der Tilgung möglich.

Das Informationsunternehmen Crifbürgel hatte jüngst vor einem Anstieg der Privatpleiten infolge der Krise in Deutschland gewarnt. Nicht nur Arbeitslosigkeit, sondern auch der starke Anstieg von Kurzarbeit werde die Zahl der Privatinsolvenzen erhöhen, sagte Geschäftsführer Christian Bock. „Die Menschen in Deutschland werden weniger Geld in der Tasche haben, um ihren Verpflichtungen wie Kreditzahlungen, Mieten oder Finanzierungen nachzukommen. Auf Dauer führt weniger Einkommen erst in die Überschuldung und dann in die Privatinsolvenz“, sagte er.

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