Aurich

Land fördert kleine Kultureinrichtungen

Matthias Hippen
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Von Matthias Hippen
| 25.05.2020 11:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Kleine Kultureinrichtungen tragen zur Vielfalt des kulturellen Lebens bei – darum hat das Land Niedersachsen ein 2,5 Millionen Euro umfassendes Investitionsprogramm auf den Weg gebracht. Anträge können in Aurich eingereicht werden.

Aurich. Kleine Kultureinrichtungen haben es laut einer Mitteilung der Ostfriesischen Landschaft mitunter schwer: „Mal hapert es an der Veranstaltungstechnik, mal an baulichen Voraussetzungen, um ein Programm oder eine Ausstellung zu realisieren.“ Dabei würden kleine Kultureinrichtungen zur Vielfalt des kulturellen Lebens beitragen. „Als Orte der Begegnung leisten sie gerade im ländlichen Raum einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft“, heißt es. Um diese Einrichtungen zielgerichtet zu unterstützen, hat das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ein 2,5 Millionen Euro umfassendes Investitionsprogramm auf den Weg gebracht.

Nach Angaben der Landschaft stehen für Investitionsprojekte der kleinen Kultureinrichtungen in Ostfriesland rund 80 000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Baumaßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität und Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs. Daraus resultierende Effekte sollen sich zudem positiv auf das ehrenamtliche Engagement sowie die Stärkung privater Initiativen auswirken, heißt es seitens des MWK.

Das Programm gliedert sich in zwei Förderlinien: In Förderlinie 1 können Zuschüsse von 1000 bis 25 000 Euro beantragt werden. Anträge für Ostfriesland sind in dieser Förderlinie bis zum 30. November 2020 bei der Landschaft einzureichen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. In der Förderlinie 2 können Zuschüsse über 25 000 bis zu 100 000 Euro beantragt werden. Diese Anträge müssen bereits bis zum 31. August 2020 direkt beim niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen eines Online-Antragsverfahrens gestellt werden. Voraussetzung für eine Förderung durch die Landschaft ist den Angaben zufolge ein schriftlicher Antrag mit Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan.

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