Aurich
Verwirrung um Teilnehmerzahl bei Osterfeuern im Landkreis
Eigentlich dürfen im Landkreis an privaten Feiern im Außenbereich bis zu 25 Personen teilnehmen. Doch die Kommunen im Kreisgebiet einigten sich bei den nachgeholten Osterfeuern auf jeweils zehn Personen.
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