Washington (dpa)

Biden will Trumps China-Zölle vorerst beibehalten

| 02.12.2020 14:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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In den Handelsbeziehungen mit China verzichtet der künftige US-Präsident Biden auf eine Kehrtwende. Die von Vorgänger Trump verhängten Zusatzzölle bleiben erst einmal. Biden will aber nicht mehr allein gegen China vorgehen.

Der künftige US-Präsident Joe Biden will die von Donald Trump eingeführten Zusatzzölle auf Produkte aus China und andere Maßnahmen im Handelskonflikt vorerst beibehalten.

Er werde seine Optionen nicht einschränken, sagte Biden der „New York Times“. Für seine eigene China-Politik wolle er aber rasch eine breite internationale Koalition schmieden. „Die beste China-Strategie ist eine, die jeden unserer Verbündeten - oder zumindest solche, die es einmal waren - auf eine Linie bringt.“

Dabei wolle er sich anders als Trump nicht nur auf das Handelsdefizit fokussieren, sondern vielmehr eine Änderung der chinesischen Vorgehensweise anstreben. Speziell gehe es ihm um „Diebstahl intellektuellen Eigentums, Verkauf von Waren unter Produktionskosten, illegale Subventionen für Unternehmen“. Dafür brauche man aber Durchsetzungskraft - „und aus meiner Sicht haben wir sie noch nicht“.

Zu seiner Strategie werde gehören, die Konkurrenzfähigkeit amerikanischer Unternehmen im Wettbewerb mit China durch gezielte Investitionen zu steigern. Dabei habe er vor allem Bereiche wie Energie, Biotechnologie und künstliche Intelligenz im Blick. „Ich werde keine Handelsabkommen mit niemandem eingehen, bevor wir große Investitionen hier zuhause und für unsere Arbeiter unternommen haben.“ Trump hatte im Handelskonflikt Strafzölle von 25 Prozent auf diverse Produktkategorien aus China verhängt.

Mit dem Abschluss eines ersten Abkommens (Phase eins) im Januar hatte China zugesagt, seine Einfuhren von Waren und Dienstleistungen aus den USA bis Ende 2021 um 200 Milliarden US-Dollar im Vergleich zu 2017 zu steigern. Bislang ist dieses Ziel noch weit entfernt. Biden sagte der Zeitung, er werde dieses Abkommen vorerst nicht antasten.

© dpa-infocom, dpa:201202-99-545826/2

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