Stadtfest am Wochenende Geänderte Verkehrsführung in der Auricher Innenstadt
Wegen des Stadtfestes in Aurich sind die Straßen zur Innenstadt ab diesem Freitag gesperrt. Welche Straßen wann betroffen sind, steht in dieser Übersicht.
Aurich - Das Auricher Stadtfest steht vor der Tür. An diesem Freitag wird es um 20 Uhr von Bürgermeister Horst Feddermann eröffnet. Seit Tagen laufen die Vorbereitungen, Stände und Bühnen werden auf- und Schilder abgebaut, geschaut, wer wo wie viel Platz hat.
Damit das Auricher Stadtfest mit seinem bunten Programm reibungslos ablaufen kann, ändert die Stadtverwaltung in der Innenstadt den Straßenverkehr wie folgt: Von diesem Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 21. August, 8 Uhr, werden die Kirchstraße und die Marktstraße für den Verkehr mit Fahrzeugen aller Art gesperrt. Die Lilienstraße ist ab diesem Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 21. August, 8 Uhr, aus Richtung der Friedhofstraße gesperrt. Die Norderstraße im Bereich der Fußgängerzone ist in der Zeit ab diesem Freitag, 7 Uhr, bis Sonntag, 21. August, 8 Uhr für den Verkehr mit Fahrzeugen aller Art gesperrt.
Diese Wege sollen Flohmarktbeschicker nehmen
Der nördliche Georgswall wird ab diesem Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 21. August, 8 Uhr, als Einbahnstraße (aus Richtung Hafenstraße) ausgewiesen. Der Schüt-Duis-Parkplatz kann jederzeit aus Richtung Hafenstraße angefahren werden. Der nördliche Georgswall wird ab diesem Freitag, 21 Uhr, bis Sonnabend, 20. August, 9 Uhr, für den Kfz-Verkehr gesperrt. Eine Ausnahmeregelung besteht für Taxis und Flohmarktbeschicker.
Die Flohmarktbeschicker können laut einer Mitteilung die am nördlichen Georgswall ausgewiesene Be- und Entladezone (Bereich mit eingeschränktem Halteverbot) nutzen. In Höhe des Pingelhuses ist ein Taxistand ausgewiesen. Die übrigen Parkplätze am Georgswall stehen den Besucherinnen- und Besuchern des Stadtfestes, außerhalb der Vollsperrung, wie gewohnt zur Verfügung.
Der gesamte Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt wird ab diesem Freitag ab 17 Uhr bis Sonntag, 21. August, 8 Uhr für den Liefer- und Anliegerverkehr voll gesperrt. Sämtliche gesperrte Flächen sind von Kraftfahrzeugen, auch von denen der Anlieger, frei zu halten.
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