Osnabrück Grundsatzurteil zum Urlaubsanspruch: Bundesrichter sorgen für Klarheit
Urlaubsansprüche von Beschäftigten verfallen nicht automatisch nach drei Jahren. Das hat das oberste deutsche Arbeitsgericht nun festgestellt - aus guten Gründen.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden