Zwei Unfälle am Feiertag Betrunkene Autofahrer bauen Unfälle in Aurich und Großefehn

| 03.10.2023 17:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Polizei war Dienstagnacht in Aurich und Großefehn im Einsatz. Symbolfoto: Pixabay
Die Polizei war Dienstagnacht in Aurich und Großefehn im Einsatz. Symbolfoto: Pixabay
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In der Nacht zum Tag der Deutschen Einheit gab es für die Polizei mehrere Einsätze in Aurich und Großefehn. Ein 25-Jähriger kam mit seinem Wagen von der Oldendorfer Straße ab.

Aurich/Großefehn - Zwei Unfälle mit Betrunkenen und eine weitere Trunkenheitsfahrt hat die Polizei in der Nacht zu Dienstag in Aurich und Großefehn aufgenommen: Ein 42-jähriger Autofahrer aus Aurich fiel am Busbahnhof in Aurich durch seine Fahrweise auf. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als zwei Promille. Die Polizei untersagte dem Mann die Weiterfahrt, ließ ihm eine Blutprobe entnehmen und kassierte den Führerschein ein.

Mit mehr als 1,5 Promille verlor in derselben Nacht ein 25-Jähriger in der Oldendorfer Straße in Großefehn auf gerader Strecke die Kontrolle über sein Auto, kam nach rechts von der Straße ab und landete im Graben. Der Fehntjer überstand den Unfall unverletzt. Der Wagen war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Wie sich herausstellte, hat der Mann keinen Führerschein. Im Krankenhaus musste er sich einer Blutentnahme unterziehen.

Auch bei einem Parkplatzunfall an einer Diskothek in der Kanalstraße in Großefehn war nach Angaben der Polizei Alkohol im Spiel. Eine 29-Jährige aus Holtland beschädigte beim Einfahren in eine Parklücke den Wagen einer 19-jährigen Wiesmoorerin. Zunächst tauschten die beiden Frauen die Kontaktdaten aus, und die Unfallverursacherin ging in die Diskothek. Da der Geschädigten das Verhalten der 29-Jährigen merkwürdig vorkam und sie eine Alkoholisierung vermutete, rief sie die Polizei. Ein Atemalkoholtest ergab fast ein Promille. Da die 29-Jährige behauptete, sie habe erst nach der Ankunft in der Diskothek getrunken, wurden zwei Blutentnahmen durchgeführt. Die Polizei untersagte ihr die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren ein. Den Schaden an den Fahrzeugen beziffern die Beamten auf 500 Euro.

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