Virus jetzt auch im Emsland Blauzungenkrankheit bei einem Rind festgestellt

| 30.10.2023 13:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Bei einem Rind im Emsland wurde die Blauzungenkrankheit festgestellt. Symbolfoto: Roeger/DPA/Archiv
Bei einem Rind im Emsland wurde die Blauzungenkrankheit festgestellt. Symbolfoto: Roeger/DPA/Archiv
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Nach dem Ausbruch in einer Schafhaltung im Ammerland breitet sich die Blauzungenkrankheit weiter aus: Jetzt wurde ein Fall aus Meppen gemeldet. Erkrankt ist ein Rind.

Meppen - Im Landkreis Emsland liegt der erste amtlich bestätigte Fall einer Infektion mit dem Blauzungenvirus (BTV) bei einem Rind vor. Es handelt sich einer Mitteilung der Kreisverwaltung zufolge bei dem betroffenen Betrieb um eine Mutterkuhhaltung mit derzeit 15 Kühen und sieben Kälbern im nördlichen Emsland. Das Tier zeigt demnach einige typische Symptome wie hohes Fieber und ein entzündetes Maul. Die Infektion ist amtlich bestätigt. An den anderen Tieren wurde bislang nichts festgestellt.

Für den betroffenen Betrieb bedeutet der Ausbruch der Krankheit, dass keine Tiere in andere Bestände transportiert werden dürfen. Entsprechendes wurde vom Landkreis Emsland angeordnet.

Zudem wurden dem Tierhalter laut Pressemitteilung so genannte Vektorschutzmaßnahmen empfohlen, mit denen eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden soll. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zum Schutz vor Mückenstichen, da Gnitzen (kleine Mücken) als Überträger (Vektoren) des krankheitsverursachenden Virus gelten. Erkrankte Tiere leiden etwa an Appetitlosigkeit und Fieber, die Krankheit kann tödlich enden.

Strenge Auflagen für die Landwirte

Einen ersten Ausbruch der Krankheit hatte es im Ammerland gegeben. Am 25. Oktober hatte sich dort ein entsprechender Verdacht in einer Schafhaltung bestätigt. Dadurch hatte das Land Niedersachsen bereits den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Das hat Auswirkungen auf die Landwirte: Nach dem Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union ist der Handel mit Tieren, die sich mit dem Virus infizieren können, nur unter strengen Auflagen möglich. Sie haben zum Ziel, eine weitere Virus-Verbreitung zu verhindern. Die Regelung gilt für Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer.

Die genauen Regelungen und die damit verbundenen Anforderungen können hier beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgerufen werden. Die Auflagen gelten, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat.

Keine Gefahr für Menschen

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Die Krankheit gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, wie der Landkreis Emsland mitteilt. Ein Impfstoff gegen BTV Serotyp 3 steht derzeit nicht zur Verfügung. Impfstoffe gegen andere Serotypen schützen nicht gegen den Serotyp 3. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit vollkommen ungefährlich.

Seit einem bestätigten Ausbruch in Nordrhein-Westfalen Mitte Oktober breitet sich das Virus in Deutschland aus. In Niedersachsen hatte es den letzten Nachweis zuletzt vor 14 Jahren gegeben.

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